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Für Kanzleien, Notariate, Steuerberatung und Praxen

Wohin gehen die Daten, wenn in Ihrer Kanzlei KI genutzt wird?

Wir prüfen, was KI-Werkzeuge mit den Texten machen, die man ihnen gibt, und liefern Ihnen die technischen Fakten für Ihre berufsrechtliche Bewertung. Ihr Ansprechpartner ist Till Heidrich.

§ 203

Strafgesetzbuch, Verletzung von Privatgeheimnissen

Worum es geht

Wohin geht der Text?

Es ist gut möglich, dass in Ihrer Kanzlei bereits jemand KI nutzt, für Entwürfe von Schriftsätzen, für Zusammenfassungen oder für Mails. Dabei ist nicht immer klar, was mit dem Text geschieht, der in das Werkzeug kopiert wird: ob der Anbieter ihn speichert, wer ihn lesen darf, ob er zum Training verwendet wird und in welchem Land der Server steht. Auch ein Werkzeug, das auf dem eigenen Rechner läuft, kann alles, was es liest, an seinen Anbieter übermitteln.

Für Sie ist das keine Stilfrage. § 203 StGB stellt die unbefugte Offenbarung von Mandatsgeheimnissen unter Strafe, und wer externe Dienstleister einbindet, muss sie in Textform zur Verschwiegenheit verpflichten, nach § 43e BRAO, § 26a BNotO beziehungsweise § 62a StBerG.

Was wir machen

Technische Fakten für Ihre Bewertung

  • Wir erfassen, welche KI-Werkzeuge in Ihrer Kanzlei genutzt werden, auch über private Konten.
  • Für jedes Werkzeug halten wir schriftlich fest, wohin die Daten technisch gehen: Anbieter, Sitz, Speicherung, Trainingsnutzung und Vertragslage.
  • Wir zeigen Ihnen, welche Einstellungen und Tarife es gibt. Für eine Einrichtung bekommen Sie ein eigenes Angebot mit einem Vertrag, der die Verschwiegenheit regelt.
  • Getestet wird mit erfundenen Daten. Echte Mandatsdaten verarbeiten wir nicht in eigenen Werkzeugen.

Was wir nicht machen

Grenzen

  • Keine berufsrechtliche Bewertung, die bleibt bei Ihnen.
  • Keine KI, die eigenständig Mails verschickt oder Fristen einträgt.

Als mitwirkende Personen im Sinne von § 203 StGB machen wir uns nach Absatz 4 selbst strafbar, wenn wir ein Geheimnis unbefugt offenbaren. Deshalb verpflichten wir uns schriftlich, bevor wir ein System Ihrer Kanzlei sehen.

Zur Person

Quellenkritik als Arbeitsweise

Till Heidrich hat Geschichte studiert. In der Quellenkritik fragt man, wer etwas sagt, woher es stammt und wohin es geht, und genau diese Fragen stellen wir auch an ein KI-Werkzeug. Wir arbeiten selbst täglich mit KI-Werkzeugen und sagen Ihnen offen, welche das sind und welche Daten dabei an die Anbieter gehen.

Rechtsgrundlagen zum Nachschlagen: § 203 StGB · § 43e BRAO · § 26a BNotO · § 62a StBerG

Ob und für welche Kanzleien wir arbeiten, nennen wir nur mit deren schriftlicher Zustimmung.

Fragen

Häufige Fragen

Brauchen Sie dafür Mandatsdaten?

Nein. Für ein erstes Gespräch brauchen wir keinen Mandantennamen und keine Akte. Getestet wird mit erfundenen Daten.

Übernehmen Sie die berufsrechtliche Bewertung?

Nein. Wir sind keine Juristen. Die berufsrechtliche Bewertung bleibt bei Ihnen, wir liefern die technischen Fakten dafür.

Verpflichten Sie sich zur Verschwiegenheit?

Ja, in Textform und bevor wir ein System Ihrer Kanzlei sehen, so wie es § 43e BRAO, § 26a BNotO und § 62a StBerG vorsehen.

Direkt

0157 73953819 mail@heidrich-digital.de

Antwort bis zum nächsten Arbeitstag. Ihr Ansprechpartner ist Till Heidrich.

Kein Baukasten. Kein Abo auf fremdem Boden.