Magazin · Belegstufen und Urteile
Belegstufen und Urteile
An jeder Quelle steht, wie gut sie belegt ist. An jeder nachgeprüften Behauptung steht ein Urteil. Das sind zwei getrennte Skalen, damit niemand die Quelle mit der Behauptung verwechselt.
Für Quellen
Vier Belegstufen
- belegt
- Das Original liegt vor und sagt, was im Text steht: Gesetzestext, Studie, Statistik, eigene Messung mit Methode.
- behauptet
- Eine Quelle sagt es, der Beleg dahinter ist aber nicht geprüft, etwa bei einem Zeitungsbericht über eine Zahl.
- spekulativ
- Eine Einschätzung oder Prognose, auch eine eigene. Sie kann stimmen, belegt ist sie nicht.
- widerlegt
- Geprüft und nicht haltbar. Die Quelle steht trotzdem in der Liste, damit sichtbar bleibt, was verworfen wurde.
Das Zeichen trägt die Information nie allein, daneben steht immer das Wort.
Für Behauptungen
Vier Urteile
- Stimmt
- Die Behauptung gibt wieder, was im Original steht.
- Verkürzt
- Im Original steht etwas Ähnliches, aber mit Einschränkungen, die unterwegs weggefallen sind.
- Falsch übertragen
- Die Zahl gibt es, sie misst aber etwas anderes, als behauptet wird: andere Einheit, andere Gruppe, anderes Jahr.
- Es wurde kein Original gefunden, das die Behauptung trägt.
Urteile gibt es nur in der Reihe Nachgeprüft. Das Urteil gilt der Fassung, die gerade kursiert, nicht dem Original.